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Mängelrüge und Gewährleistungsanspruch

Meldet dem Verkäufer einen Mangel und verlangt Nacherfüllung aus der gesetzlichen Gewährleistung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, am [Kaufdatum] habe ich bei [Name des Verkäufers] folgenden Artikel erworben: [Um welchen Artikel es geht]. Der Kauf ist unter der Nummer [Bestell- oder Rechnungsnummer] erfasst. Die Ware ist mangelhaft. Der Mangel zeigt sich wie folgt: [Woran sich der Mangel zeigt] Hiermit mache ich meine Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend. Diese richtet sich gegen Sie als Verkäufer und besteht unabhängig von einer etwaigen Herstellergarantie. Ein Verweis an den Hersteller entbindet Sie daher nicht von Ihrer Pflicht. Ich verlange Nacherfüllung, also die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Die dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten, tragen Sie. Bitte teilen Sie mir innerhalb von vierzehn Tagen mit, auf welchem Weg Sie die Nacherfüllung vornehmen, und nennen Sie mir einen konkreten Termin. Verstreicht diese Frist ergebnislos oder schlägt die Nacherfüllung fehl, behalte ich mir vor, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern und Schadensersatz zu verlangen. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
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Alles, was Sie wissen möchten

Was ist der Unterschied zwischen Herstellergarantie und gesetzlicher Gewährleistung?

Die Herstellergarantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen; die gesetzliche Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer selbst und besteht unabhängig davon, ob eine Herstellergarantie noch läuft.

Darf der Verkäufer mich an den Hersteller verweisen?

Nein, die Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer; ein Verweis an den Hersteller entbindet ihn nicht von dieser Pflicht.

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